Scheidungsimmobilie – diese Möglichkeiten gibt es

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Scheidungsimmobilie – diese Möglichkeiten gibt es

Für verheiratete Paare ist die gemeinsame Immobilie oft mehr als nur das gemeinsame Zuhause; sie stellt auch einen bedeutenden Vermögenswert und einen wichtigen Bestandteil der Altersvorsorge dar. Doch wie sollten Paare im Falle einer Trennung und Scheidung mit der Immobilie umgehen?

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Bei einer Scheidung im Rahmen der Zugewinngemeinschaft stehen Ehepaare oft vor der Herausforderung, ihre gemeinsame Immobilie richtig aufzuteilen. Es gibt verschiedene Lösungen, die je nach Situation und Immobilientyp in Betracht gezogen werden können. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Möglichkeiten der Immobilienaufteilung bei einer Scheidung bestehen und welche Vor- und Nachteile jede Option bietet.

Die Realteilung: Teilung der Immobilie in zwei eigenständige Wohnungen

Eine Möglichkeit, die Immobilie bei einer Scheidung aufzuteilen, ist die Realteilung. Dabei wird das Haus in zwei eigenständige Wohnungen umgewandelt, sodass beide Ex-Partner in der Immobilie wohnen bleiben können. Diese Lösung erfordert eine notarielle Teilungserklärung, die im Grundbuch festgehalten wird. Allerdings ist nicht jede Immobilie für eine Realteilung geeignet, daher ist es ratsam, einen Experten zu konsultieren.

Die Kinder übernehmen die Immobilie

Eine weitere Option ist die Übertragung der Immobilie auf die Kinder. Dies erfordert die Zustimmung eines Vormundschaftsgerichts und die Einwilligung beider Elternteile. Alternativ kann auch nur ein Elternteil seinen Eigentumsanteil an die Kinder übertragen, wobei ebenfalls die Zustimmung des anderen Partners notwendig ist.

Die Übertragung: Wohnen bleiben und den Partner auszahlen

Eine gängige Lösung ist die Übertragung des Immobilieneigentums an einen der Ex-Partner, während der andere durch eine Ausgleichszahlung entschädigt wird. Diese Zahlung orientiert sich am Marktwert der Immobilie und den jeweiligen Eigentumsanteilen. Wichtig ist hierbei, auch die laufenden Kreditverpflichtungen zu berücksichtigen, die übernommen werden müssen.

Die Teilungsversteigerung

Wenn sich beide Partner nicht einigen können, besteht die Möglichkeit einer Teilungsversteigerung. Diese wird auf Antrag durchgeführt, kann jedoch zu finanziellen Verlusten führen, da der Erlös oft nicht ausreicht, um die Schulden zu decken. Ein einvernehmlicher Verkauf ist daher meist die vorteilhaftere Lösung.

Die Vermietung

Sollte ein Verkauf der Immobilie nicht in Frage kommen oder finanziell unvorteilhaft sein, kann eine Vermietung eine sinnvolle Alternative darstellen. Dabei müssen beide Ex-Partner als Vermieter zusammenarbeiten oder einen Makler und eine Hausverwaltung für die Mietersuche und Verwaltung beauftragen.

Der Verkauf der Immobilie

Viele Paare entscheiden sich letztlich für den Verkauf der gemeinsamen Immobilie. Nach Ablauf des Trennungsjahres hat jeder Ehepartner das Recht, den Verkauf zu verlangen. Ein erfahrener Immobilienmakler kann den Verkaufsprozess professionell begleiten, von der Bewertung der Immobilie bis hin zu den Verhandlungen mit potenziellen Käufern. Dies ermöglicht es den Ex-Partnern, sich auf andere Aspekte der Scheidung zu konzentrieren.

Wenn Sie Fragen zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie haben oder Unterstützung benötigen, stehen wir Ihnen als erfahrene Immobilienmakler gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns unter der Telefonnummer 0621 – 65 60 65 oder per E-Mail an info@kuthan-immobilien.de. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihre Situation.

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Hinweis

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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