Scheidungsimmobilie: Wenn der Kredit noch nicht abgezahlt ist

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Lassen sich Paare scheiden, denen eine Immobilie gehört, für die der Kredit noch nicht abgezahlt ist, dann ist das häufig eine große Herausforderung. Welche Kosten entstehen, welche Optionen bieten sich an, worauf sollten Scheidungspaare achten?

 

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Zunächst einmal ist es wichtig zu klären, wer rechtlich für den Kredit haftet. In der Regel sind beide Ehepartner gesamtschuldnerisch für den Kredit verantwortlich, wenn beide den Darlehensvertrag unterschrieben haben. Das bedeutet, dass die Bank von jedem der Partner die volle Rückzahlung fordern kann, unabhängig davon, wer im Haus oder in der Wohnung wohnen bleibt oder auszieht oder wer im Grundbuch steht.

Professionelle Unterstützung nutzen

Die Scheidung ist nicht nur emotional, sondern auch organisatorisch eine Herausforderung. Ein Immobilienmakler wie die Experten von Kuthan-Immobilien unterstützt Sie dabei, die optimale Lösung für Ihre Immobilie zu finden.

Dies sind mögliche Optionen für die Immobilie und den Kredit:

a) Verkauf der Immobilie

Der Verkauf der Immobilie ist oft die einfachste Lösung, insbesondere wenn keiner der Partner das Haus oder die Wohnung allein halten möchte oder kann. Der Verkaufserlös wird genutzt, um den restlichen Kredit zu tilgen. Überschüsse können zwischen den Parteien aufgeteilt werden.

Lassen Sie die Immobilie professionell bewerten, um einen realistischen Verkaufspreis zu erzielen. Klären Sie außerdem vor dem Verkauf mit der Bank, ob eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt, falls der Kredit vorzeitig zurückgezahlt wird.

b) Übernahme der Immobilie durch einen Partner

Wenn einer der Partner in der Immobilie bleiben möchte, kann dieser den anderen auszahlen und den Kredit übernehmen. Dafür ist jedoch die Zustimmung der Bank erforderlich, die die Bonität des verbleibenden Partners prüft.

Der Partner, der in der Immobilie bleiben möchte, sollte prüfen, ob er finanziell in der Lage ist, den Kredit allein zu tragen. Zudem sollte er mit der Bank über eine Umschuldung oder Anpassung des Kreditvertrags verhandeln.

c) Vermietung der Immobilie

Ist ein Verkauf oder eine Übernahme nicht möglich ist, kann die Immobilie vermietet werden, um die Kreditraten zu decken. Dies erfordert jedoch eine Einigung zwischen den Ex-Partnern über die Handhabung der Einnahmen und laufenden Kosten.

Hierfür sollte ein klarer Vertrag über die Aufteilung der Mieteinnahmen und die Verantwortung für Reparaturen oder andere Ausgaben erstellt werden. Außerdem sind mögliche steuerliche Auswirkungen durch Vermietung zu beachten.

d) Zwangsversteigerung

Ist absehbar, dass keine Einigung erzielt werden kann und die Kreditraten nicht bedient werden, droht die Zwangsversteigerung. Dies sollte jedoch als letzter Ausweg betrachtet werden, da der Verkaufserlös oft deutlich unter dem Marktwert liegt.

Steuerliche Aspekte berücksichtigen

Bei einer Scheidung gibt es auch steuerliche Aspekte, die Sie beachten sollten, insbesondere wenn es um den Verkauf oder die Vermietung der Immobilie geht. Lassen Sie sich hierzu von einem Steuerberater beraten, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Wir vermitteln Ihnen gern einen Experten aus unserem Netzwerk, damit Sie sich umfassend beraten lassen können.

Fazit

Wenn der Immobilienkredit noch nicht abgezahlt ist, erfordert die Situation klare Kommunikation und eine sorgfältige Planung. Ob Verkauf, Übernahme oder Vermietung – jede Option hat Vor- und Nachteile, die individuell abgewogen werden müssen. Mit der richtigen Beratung und professioneller Unterstützung können Sie eine Lösung finden, die Ihre finanzielle und persönliche Zukunft sichert.

Suchen Sie Unterstützung bei der optimalen Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie? Nehmen Sie  Kontakt zu uns auf unter der Telefonnummer 0621 – 65 60 65 oder per E-Mail an info@kuthan-immobilien.de! Wir beraten Sie gern.

 

Hinweise:
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Foto: © chachar/Despositphotos.com

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